Über den im März erfolgten Wiesenumbruch auf mehreren der Gemeinde gehörenden Grundstücken am Buchberg wurde ja schon berichtet. Wir wollen nur, dass Gesetze anerkannt und eingehalten werden.
Folgende Lage in Zusammenfassung:
Ein Antrag auf Neuauspflanzung gemäß § 7 NÖ Weinbaugesetz wurde am
14.02.2023 für ein Gesamtausmaß von 3,4716 ha gestellt (nachdem bereits im November 2022 zusammenhängende Grundstücke (darunter auch eine kleine Waldparzelle) im Ausmaß von mehr als 5ha am Buchberg von der Stadtgemeinde an die HBLA u BA für 25 (?) Jahre verpachtet wurde).
Nach der Anzeige des Naturschutzbund NÖ bei der BH vom 6.März 2023, gab es eine Replik der BH vom 14.3., dass es kein naturschutzrechtliches Verfahren braucht und auch keine Bewilligung, (basierend auf einem Gutachten des Bezirksförsters)
Eine Replik darauf von der Landes-Umwelt-Anwaltschaft (LUA) vom 21. März, dass es eine Bewilligung gebraucht hätte und daher eben schon ein naturschutzrechtliches Verfahren
Schreiben der BH vom 7. April: Stellungnahme des ASV für Naturschutz (Bezirksförster)
Ein Schreiben der BH vom 20. April. Da wird im Betreff dann geschrieben „Antrag gem. §10 Abs. 2 NSchG“ und damit ist es ja ein Antrag auf Verträglichkeitsprüfung.
Schreiben der LUA vom 2. Mai: Stellungnahme zum Gutachten vom 20. April
Schreiben der BH Tulln vom 11. Mai: weitere Stellungnahme nach einer Begehung vor Ort, die diejenige vom 7.April bestätigt, obwohl fachliche Ungereimtheiten nachgewiesen wurden.
Eine Kulturumwandlung in einem Landschaftsschutzgebiet über 1 ha ist bewilligungspflichtig. Auch dazu wurde das übermittelte Gutachten als nicht nachvollziehbar von der LUA abgelehnt. Diese hat einen Antrag auf Vorprüfung gestellt.
Der Naturschutzbund NÖ hat das Gutachten von Thomas Wrbka in das Verfahren eingebracht, am 26. Mai:
Naturschutzfachliche StellungnahmeWiesenumbruchBuchbergKlbg_ThWrbka_20230516
Nach den sehr eigenartigen Angriffen bei der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 29.6.2023 (https://www.youtube.com/watch?v=glkB_quE7Jo) erhielten alle an diesen Sitzungen Teilnehmenden, also der BgM, VizeBgM sowie alle Stadt- und Gemeinderät*innen einen Brief, der die Sachlage klarstellen soll.
Der Direktor der HBLA für Wein-und Obstbau will anscheinend eine Naturverträglichkeitsprüfung einbringen, diese ist abzuwarten.