Aktuelles zum „Wiesenumbruch am Buchberg“

Im Laufe des Verfahrens (Stellungnahme der Umweltanwaltschaft und Gutachten, das von der HBLA in Auftrag gegeben wurde)  stellte sich heraus, dass der Umbruch der Orchideen-Wiese  im Europaschutzgebiet Wienerwald Thermenregion in dieser Dimension (es wäre ja eine weit größere Umwandlung in Weinbau geplant als der bereits vorgenommene Umbruch) mit den Schutzzielen nicht vereinbar ist. Nun beantragte die HBLA die Rückabwicklung des Pachtvertrages mit der Gemeinde. Der Naturschutzbund begrüßt diese Entscheidung.

Der Umbruch der Wiese ist bereits wieder bewachsen, zum Teil mit einjährigen Kräutern, die auf dem Offenboden rasch keimten, aber auch von vielen Wiesenpflanzen. Da die umgebenden Wiesen als Samenlieferanten direkt angrenzen, kann davon ausgegangen werden, dass diese Umbruchsflächen sehr rasch wieder von Trockenwiesenpflanzen (und den dazugehörigen Tierarten) besiedelt werden. Nun sollte diese Flächen im Gemeindebesitz wieder, wie bisher, ein- bis zweimal im Jahr gemäht werden, eine Beweidung wäre auch vorstellbar. Wir hoffen, es findet sich ein passender Pächter.

Wiesenumbruch am Buchberg – Stand im Juli 2023

Über den im März erfolgten Wiesenumbruch auf mehreren der Gemeinde gehörenden Grundstücken am Buchberg wurde ja schon berichtet. Wir wollen nur, dass Gesetze anerkannt und eingehalten werden.

Folgende Lage in Zusammenfassung:

Ein Antrag auf Neuauspflanzung gemäß § 7 NÖ Weinbaugesetz wurde am
14.02.2023 für ein Gesamtausmaß von 3,4716 ha gestellt (nachdem bereits im November 2022 zusammenhängende Grundstücke (darunter auch eine kleine Waldparzelle) im Ausmaß von mehr als 5ha am Buchberg von der Stadtgemeinde an die HBLA u BA für 25 (?) Jahre verpachtet wurde).

Nach der Anzeige des Naturschutzbund NÖ bei der BH vom 6.März 2023, gab es eine Replik der BH vom 14.3., dass es kein naturschutzrechtliches Verfahren braucht und auch keine Bewilligung, (basierend auf einem Gutachten des Bezirksförsters)

Eine Replik darauf von der Landes-Umwelt-Anwaltschaft (LUA) vom 21. März, dass es eine Bewilligung gebraucht hätte und daher eben schon ein naturschutzrechtliches Verfahren

Schreiben der BH vom 7. April: Stellungnahme des ASV für Naturschutz (Bezirksförster)

Ein Schreiben der BH vom 20. April. Da wird im Betreff dann geschrieben „Antrag gem. §10 Abs. 2 NSchG“ und damit ist es ja ein Antrag auf Verträglichkeitsprüfung.

Schreiben der LUA vom 2. Mai: Stellungnahme zum Gutachten vom 20. April

Schreiben der BH Tulln vom 11. Mai: weitere Stellungnahme nach einer Begehung vor Ort, die diejenige vom 7.April bestätigt, obwohl fachliche Ungereimtheiten nachgewiesen wurden.

Eine Kulturumwandlung in einem Landschaftsschutzgebiet über 1 ha ist bewilligungspflichtig. Auch dazu wurde das übermittelte Gutachten als nicht nachvollziehbar von der LUA abgelehnt. Diese hat einen Antrag auf Vorprüfung gestellt.

Der Naturschutzbund NÖ hat das Gutachten von Thomas Wrbka in das Verfahren eingebracht, am 26. Mai:

Naturschutzfachliche StellungnahmeWiesenumbruchBuchbergKlbg_ThWrbka_20230516

Nach den sehr eigenartigen Angriffen bei der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 29.6.2023 (https://www.youtube.com/watch?v=glkB_quE7Jo) erhielten alle an diesen Sitzungen Teilnehmenden, also der BgM, VizeBgM sowie alle Stadt- und Gemeinderät*innen einen Brief, der die Sachlage klarstellen soll.

Der Direktor der HBLA für Wein-und Obstbau will anscheinend eine Naturverträglichkeitsprüfung einbringen, diese ist  abzuwarten.

Wiesenumbruch am Buchberg

Anfang März wurden zwei Wiesen an der Langegasse (nahe des Naturdenkmal Wild-Birnbaum) am Buchberg umgeackert, wenige Tage später geeggt.

Wie sich herausstellte, gehören beide der Stadtgemeinde Klosterneubrg, die sie an dei HBLA für Wein- und Obstbau verpachtete.

Diese ca. 2 ha große artenreiche Wiese (mit Riemenzunge) im Europaschutzgebiet „Wienerwald-Thermenregion“, in der Pflegezone des Biosphärenpark Wienerwald, im Besitz der Stadtgemeinde, gepachtet von der HBLA für Wein- und Obstbau, wurde umgebrochen, um dort Weinreben auszusetzen. Bei Anzeige des Umbruchs bei der zuständigen Behörde, betonte der Sachverständige, dass es zu keinem Verlust eines FFH-Schutzgutes gekommen sei, weil sich ja die Samen nach wie vor im Boden befinden würden und sich nach einiger Zeit die ursprüngliche Wiese unter den Weinstöcken wieder einstellen werde. Wie soll das trotz aller „Pflege-Maßnahmen“ im Weinbau (Herbizid- und Insektizideinsatz, maschinelle Bearbeitung usw.) gehen?

Das Unverständnis und die geringe Wertschätzung der EU-Schutzgüter in der Kulturlandschaft Klosterneuburgs ist auch deshalb sehr schmerzlich, da am 2. und 3. Juni 2023 der „Tag der Artenvielfalt“ des Biosphärenpark Wienerwald in Klosterneuburg gefeiert werden soll.

Die Gefährdung  heimischer, wildwachsender Orchideen ist hoch und vielgestaltig. Große, attraktive Arten wie z.B. der Frauenschuh, werden immer wieder ausgegraben (und gehen dann im privaten Garten zugrunde, weil die speziellen Wuchsbedingungen nicht nachahmbar sind). In Klosterenuburg sind sämtliche Frauenschuh-Bestände bereits verloren gegangen. Orchideen auf extensiv bewirtschafteten Wiesen verschwinden, sobald die Wiesen gedüngt, zu oft oder zum falschen Zeitpunkt gemäht oder gar (forst)gemulcht werden. Oder … wenn sie umgebrochen werden, um sie als Weingärten oder Äcker zu nutzen.

 

Im April wurden von der Weinbauschule bereits die Reihen abgesteckt, aber noch nichts ausgepflanzt, da die Umweltanwaltschaft NÖ interveniert hat.

Noch könnte sich die Wiese wieder entwickeln, zwischen den Rebzeilen sicher nicht.

Das Verfahren, die Einsprüche sind im Laufen…

Ausverkauf des Stadtwaldes? – oder Brennholznutzung mit Maß und Ziel!

Die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit des Antrags an den Gemeinderat am 18.11.2022 ist nicht nachvollziehbar, da eine Brennholznutzung auch bisher möglich war.

Nur aufgrund hoher Brennholzpreise und zur Unterstützung ortsansässiger Unternehmen, denen an anderer Stelle Aufträge weggebrochen sind, soll nun der Wald, der der Bevölkerung zur Erholung und der ganzen Stadt als „Grüne Lunge“ dient, vermehrt zur Nutzung freigegeben werden. Und dies in Zeiten der Klimakrise, wo der Wert des Waldes und jedes Baumes ( zB um die Wirkung einer 100jährigen Eiche müssten 100 Stück 10jährige Eichen gepflanzt werden! Oder auch:  1 Buche speichert 3,5 t CO2. Dieser „Speicher“ wird nun entnommen und verbrannt, wodurch wieder CO2 freigesetzt wird…und es weitere 100 Jahre braucht, um diese Leistung zu ersetzen…)   hinlänglich bekannt sein sollte! Die Resilienz des Waldes (auch die ökonomische!) ist nur durch den größtmöglichen Erhalt des Waldes gegeben, da er die „Klimaanlage“ der Stadt darstellt.

Zum Thema Resilienz weiters: Laut Definition (wikipedia) ist die Resilienz (Ökosystem) die Fähigkeit eines Ökosystems, nach einer Störung zum Ausgangszustand zurückzukehren: also diese ist in dem Fall wohl durch die geplanten Eingriffe sehr geschwächt, da  durch Fällungen, v.a. aber durch neue Forststraßen aber auch Rückewege, die Gefahr der Einwanderung von Invasiven Neophyten sehr groß ist und  deren Bekämpfung viel Geld kostet und den Wert des ursprünglichen Wald-Ökosystem sehr herabsetzen würde (da die heimischen Baumarten wesentlich mehr (auch gefährdeten) (Tier)Arten Lebensraum bieten!).

Im Waldentwicklungsplan (des BMLRT) wird die Wohlfahrtsfunktion als Leitfunktion festgelegt, daran hat sich auch das Waldentwicklungskonzept zu halten.

Die meisten Waldparzellen im Gemeindebesitz sind im Natura 2000-Gebiet, deren prioritär geschützte Lebensraumtypen beachtet werden müssen.

Der Antrag ist nun beschlossen, nun können die Stadtgemeinde und die heimischen Unternehmen zeigen, dass sie eine naturverträgliche Waldnutzung im Biosphärenpark Wienerwald ernst nehmen! Ob die Brennholz-Entnahme schonend, ohne neuer Forststraßen, nur als Durchforstung von Stangenholz und Eschenholz und mit einer Begrenzung der Waldsperren-Dauer auf das minimal-notwendige Maß durchgeführt wird, wird sich beobachten lassen.

(Leserbrief an die NÖN, versendet am 4.12.2022, erschienen am 14.12.2022)

Ebenso neugierig sind wir auf die schonende Einzelstamm-Entnahme mittels Harvester. Ob diese spezielle Großmaschine  aufgrund ihres enormen Gewichtes und der Arbeitsweise, die Rückegassen alle 30 – 40m voraussetzt, eine naturschonende Bearbeitung ermöglichen kann, sei dahingestellt.

(Reaktion auf Artikel im Amtsblatt 9/22)

Mikrotunnel Stellungnahme Nr. 2 – zum Gutachten

copyright: Ilse Wrbka-Fuchsig

Zwischen Klosterneuburg und Korneuburg möchte die Netz NÖ Gmbh (EVN AG) einen „Mikrotunnel“ unter der Donau errichten. Die Erdgas-, Trinkwasser- und weiteren Leitungen sollen von Korneuburg unter der Donau nach Klosterneuburg und dann quer durch das Europaschutzgebiet der Klosterneuburger Au verlegt werden.

Der größte Teil der Tullnerfelder Donauauen ist hydrologisch geprägt durch Stauhaltungen, die eine Entwicklung einer dynamischen Au nicht mehr ermöglichen bzw. massiv erschweren. Nur der Bereich von Kritzendorf bis zur Stauwurzel des Kraftwerks Wien-Freudenau ist eine freie Fließstrecke im Natura 2000 Gebiet „Tullnerfelder Donauauen“, einem Europaschutzgebiet, in dem Maßnahmen zur Erhaltung der Schutzgüter dringend nötig sind.  Gerade in der Klosterneuburger Au ist daher eine Renaturierung der Au ein Gebot der Stunde. Infrastrukturprojekte dürfen keinesfalls weder zu einer weiteren Verschlechterung führen noch eine Verbesserung (Stichwort Renaturierung) in irgendeiner Weise behindern.

Inzwischen liegt das Gutachten des nicht amtlichen Sachverständigen vor. Wir haben ausgehendend von der Naturverträglichkeitserklärung und diesem Gutachten einen zweite Stellungnahme abgeben, die hier nachgelesen werden kann:

https://naturschutzbund.at/files/noe_homepage/anlagen/anwalt_der_natur/BHTU_Mikrotunnel_STN_Gutachten_17052021.pdf

Mikrotunnel Klosterneuburg – Korneuburg

Ganz abgesehen von der grundsätzlichen (In)Fragestellung, ob wir Klosterneuburger*innen dieses Projekt überhaupt brauchen, das in Wahrheit nicht unsere Versorgung sicherstellen soll, sondern die Versorgungshoheit eines gewissen mächtigen Dienstleistungskonzerns NÖs, geht es uns als Naturschutzbund Klosterneuburg um die Naturverträglichkeit dieses Projektes im sensiblen und bereits sehr beeinträchtigten „Europaschutzgebiet Tullnerfelder Donauauen“!

Wie bereits bekannt wurde (und schon sehr lange geplant), wird die EVN im Bereich der Rollfähre Klosterneuburg-Korneuburg einen Tunnel unter der Donau graben lassen, um dort im 2m-Durchmesser Rohr mehrere Leitungen durchfzuführen: 2 Fernwärmeleitungen, 2 Gasleitungen, 2 Trinkwasserleitungen, 1 Leerverrohrung für zB. Glasfaserkabel; In der Mitte der Donau wird sie 11m tiefer als die Sohle sein, im Uferbereich 5m unter der Oberfläche.

Der Aushub/das Tunnelabraum-Material (ca. 2000m³) ist v.a. Festgestein (Fels), dieser soll als „Wildrettungshügel“ im Nahbereich der Startbaugrube, also nahe der Rollfährenstraße, ca 200m vom Uferhaus entfernt, angeschüttet werden. Welches Tier diesen 5m (!) hohen Hügel brauchen wird, sei dahingestellt, wenn doch die umliegenden Häuser ihre Stelzen (wenn sie nicht eh alles unten verbaut ist) max 3m über Gelände haben und die Überschwemmungen max 1m hoch, wenn überhaupt, zu erwarten sind….Ganz abgesehen von diesen „Fremdstoffen“, die in der Au nicht natürlich vorkommen…

Die Schlägerungen für dieses Projekt haben bereits im November 2020 stattgefunden, die Bewilligung dafür wurde befremdlicherweise erst nachträglich erteilt…

Da das Projektgebiet inmitten des Europaschutzgebiet Tullnerfelder Donauauen, welches als Natura-2000 Vogelschutzgebiet und als Natura 2000 FFH-Gebiet ausgewiesen ist, hätte eigentlich eine Naturverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden müssen. Die EVN hat der Behörde (BH Tulln) anscheinend eine Naturverträglichkeit-Erklärung (liegt uns nicht vor) vorgelegt, diese wäre ergänzend zur Naturverträglichkeitsprüfung vorgesehen, ersetzt diese aber nicht!

Im Hinteren Bereich der Rodungen sind die Senken – das autypische Relief noch gut zu erkennen! Grundsätzlich müssen alle Flutmulden erhalten bleiben, damit sie im Hochwasser-Fall als Rückhalteräume (natürliche Retention!) diese Funktion erfüllen können. Sie sind also unbedingt von jeglicher Verfüllung freizuhalten, natürlich stellen sie auch einen wertvollen Feuchtlebensraum dar!

Die Rodungen auf Stiftsgrund betrafen zum Großteil einen Pappel- und Schwarznuss-Jungbestand, aber auch im „hinteren“, westlichen Teil, einige Altbäume (am großen Stapel dicker Stämme zu erkennen!), einige sind noch markiert und stehen noch. Auch Alt- und Totholz, das als Lebensraum für bedrohte Tierarten so selten geworden ist, steht (noch) im Nah-Bereich der Trasse. Diese wären unbedingt zu erhalten, jeder Altbaum der „Weichen Au“, also v.a. Weiden und Schwarzpapplen sind bereits so selten geworden, dass jeder einzelne Baum schützenswert ist!!!

Unsere Klosterneuburger Au ist eine der wenigen Stellen im Europaschutzgebiet Tullnerfelder Donauauen, die noch von rel. fließendem Donauwasser begleitet wird. Während die Auen z.B. in Zeiselmauer, Muckendorf und Tulln schon sehr von der Donau abgeschottet sind, könnte hier noch eine stellenweise Durchflutung der noch vorhandenen (teils ausgetrockneten) Altarme die Dynamik der Au in Ansätzen wieder hergestellt werden.

Falls nun die letzten Senken und Au-Tümpel verfüllt und die Waldbereiche dorch neue Trassen voneinander terennt werden, stellt das einen erheblichen Eingriff dar. Dieser Lebensraum wird dadurch weiter bedroht, obwohl dieser durch die monotonen Hybridpappel-Aufforstungen bereits sehr beeinträchtigt ist und das eigentlich gebotene „Verschlechterungsverbot“ (keine Verschlechterung des charakteristischen FFH-lebensräume!) nicht beachtet wird.

Resümee:

Das Projekt, dem es (wieder einmal) an Transparenz und Klarheit aller rechtlich zu setzenden Schritte mangelt, scheint nicht aufzuhalten zu sein. Um die Auswirkungen auf die Klosterneuburger Auen möglichst gering zu halten, wären folgende Maßnahmen ein Gebot der Stunde:

Erhaltung der Alt- und Totholzbäume, v.a. im Nahbereich von Gewässern: jeder Weiden- und Schwarzpappel-Altbaum ist mittlerweile so selten geworden, dass eine Fällung nicht zu verantworten ist!

Senken und Altarmreste unbedingt erhalten, von sämtlichen Befüllungen (auch Astmaterial!) freihalten und durch sanfte Baggermaßnahmen wieder vernetzen

Freigehaltene Trassenflächen: Neophyten nicht aufkommen lassen bzw. in Anfängen sofort durch Entfernen oder häufige Mahd sehr schwächen

„Wildrettungshügel“: Material anderswo in der Nähe sinnvoll verwenden (Steinmauerbau?), max. 1/4 des Abraums vor Ort belassen und max. 2m hoch anhügeln, möglichst nahe der Startbaugrube ablagern, keinesfalls Senken verfüllen!

Offener Brief an Bürgermeister Mag. Stefan Schmuckenschlager

Vogelmord im Stadtwald Klosterneuburg

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in einigen Bundesländern wie z.B. in Wien ist es verboten, andere Gemeinden verzichten darauf, weil sie wissen, welchen Schaden sie damit anrichten. Klosterneuburg ist anders! Seit dem 2. Mai wird im Stadtwald östlich vom Reihergraben „ordentlich aufgeräumt“, mit Kettensägen arbeiten sich Forstarbeiter durch den Wald. Dort wo vor 20 Jahren Bäume geschlägert wurden hat sich ein artenreicher Jung-Mischwald mit dichtem Buschwerk etabliert. Nun heißt die Devise offenbar: Durchforstung um jeden Preis! Solche forstlichen Eingriffe sollten – gerade in einer Biosphärenparkgemeinde – mit vorbildhafter Sorgfalt gegenüber den Naturwerten durchgeführt werden. Keinesfalls jedoch mit dieser Radikalität und ausgerechnet zur Brutzeit der Vögel! Wie in den „Grundlagen für den Vogelschutz im Wald“ – einer Broschüre der Bundesforste und von Birdlife Österreich (https://www.bundesforste.at/uploads/publikationen/Vogelschutz_im_Wald.pdf) nachzulesen ist, sollten Nutzungen ausschließlich außerhalb der Brutzeit 1.3. bis 31.7.  stattfinden.

Die Waldpetition, die einen naturschonenden Umgang mit den gemeindeeigenen Wäldern fordert, wurde von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben. Dieses Anliegen der Klosterneuburger Bevölkerung wird nun mehr als ignoriert!

Klosterneuburg rühmt sich damit, eine Biosphärenparkgemeinde zu sein – es gibt ja auch einen Biodiversitäts-Stadtrat. Im letzten Amtsblatt ist von der Aktion „7000 Bäume für Stadt und Wald“ zu lesen und darüber, dass damit nachhaltige Natur geschaffen wird. Wie sollen wir diese Ankündigungen der Stadtgemeinde ernst nehmen und nicht nur als Alibiaktionen sehen, wenn immer wieder solch sinnlose, naturzerstörerische Aktionen gesetzt werden?

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, gebieten Sie diesen Arbeiten sofort Einhalt!

 

Die OG des NB Klosterneuburg

 

Ergeht an alle Stadträte, Medien, BH und Umweltanwaltschaft

Positionspapier des Naturschutzbund Klbg. zum Stadtentwicklungskonzept STEK 2030+

Grundsätzliches

Als Vertreter des Naturschutzbund Klosterneuburg ist es unsere Aufgabe, auf den Wert der Natur in Klosterneuburg für uns alle hinzuweisen und deren Entwicklungspotentiale aber auch  deren Gefährdung aufzuzeigen.

Das Gebiet der Stadtgemeinde zeichnet sich durch eine hohe landschaftliche Vielfalt aus, die durch die Lage am Nordrand des Wienerwaldes und den Übergang ins klimabegünstigte Donautal bedingt ist. Diese naturräumlichen Gegebenheiten haben – gemeinsam mit der über Jahrhunderte geübten naturverträglichen Landnutzung  – zu einer überdurchschnittliche hohen Arten- und Lebensraumvielfalt geführt, die wiederum die Grundlage eines leistungsfähigen Naturhaushaltes und damit der anerkannt hohen Lebensqualität in der viertgrößten Stadt Niederösterreichs darstellt. Diese – im Bezug zu vergleichbaren Städten –  herausragende Bedeutung der Natur schlägt sich auch in der Tatsache nieder, dass ein Großteil der Gemeindefläche Klosterneuburgs Teil internationaler Großschutzgebiete (Natura2000 Gebiete „Tullnerfelder Donauauen“ und „Wienerwald-Thermenregion“) und Modellregionen (UNESCO-Biosphärenpark Wiener Wald) ist.

 Vision 2030+

Für den STEK2030+ haben wir als Ortsgruppe der ältesten Naturschutzorganisation Österreichs folgende Vision entwickelt, die als ökologisches Leitbild der Stadtentwicklung dienen soll:

Eine ökologisch intakte Stadt Klosterneuburg 2030 ist dadurch gekennzeichnet, dass ihr Reichtum an landschaftlicher Vielfalt und Schönheit im Bestand gesichert ist. Die  Besonderheit der Stadt, die in der  Vielfalt ihrer natürlichen Lebensräumen liegt, ist Teil ihrer Identität.  Auwald, Wienerwald, Offenland und Gewässer  sind  in einem guten Erhaltungszustand und durch Grünbrücken im Siedlungsbereich miteinander verbunden. Qualitativ hochwertige Durchgrünung, Kleinstlebensräume  und große Bäume im verbauten Gebiet  gewährleisten als Trittsteinbiotope diesen Verbund der Schutzgebiete. Den Stadtbewohnern  ist die Artenvielfalt und Vielfalt der Lebensräume „vor der Haustür“ zugänglich und erlebbar. Funktionierende  lokale Ökosysteme haben allgemeine Wohlfahrtswirkung auf die  Stadt in Form verbesserter Luftreinhaltung, Klimaregulierung und fruchtbarer Böden. Dadurch sind Risiken von Schäden durch den Klimawandel  begrenzt und die Vermeidungskosten niedrig. Das Bewusstsein der Bevölkerung für den Schutz der Natur ist in dem Maß gewachsen, in welchem die Gemeinde Aufmerksamkeit auf  ihre Naturschätze und die Einzigartigkeit des Klosterneuburger Lebensraumes lenkt. Die gute Naturausstattung im verbauten Bereich fördert das Verständnis für deren Sinn durch Erfahrbarkeit im Alltag. Es stehen ausreichend landwirtschaftlich nutzbare Flächen zur Verfügung, sowohl im Erwerbsbereich für die regionale Versorgung der Stadt als auch auf kleinen Flächen für private Selbstversorgung und Gemeinschaftsgärten.

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