Naturwaldzelle am Buchberg

Am Buchberg in Klosterneuburg, dem Hangrücken zwischen dem Weidling- und Kierlingtal, befindet sich ein besonderer Waldbestand, der sich vor allem durch seinen guten naturnahen Zustand mit vielen Altbäume und dem besonderen  Alt- und „Tot“holzreichtum (Xylobionte Käfer, darunter auch wieder FFH-Arten!!!) auszeichnet. Daher entstand bereits 2016 die Idee, diesen besonderen Wald als Naturwaldzelle auszuweisen und eine freiwillige Außer-Nutzung Stellung durch die Stadtgemeinde zu erreichen.

Dieser ca.  0,2 ha große Laubwald mit schönen, alten Eichen, Linden und Ahorn repräsentiert  einen Waldtyp, der als prioritär zu schützen einzustufen ist. Es handelt sich um einen Übergang zwischen zwei Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie : einen wärmeliebenden Elsbeeren-Traubeneichenwald (91M0 = Sorbo- torminali-Quercetum , eine seltene wärmeliebende Waldgesellschaft im sogenannten randpannonischen Gebiet Ostösterreichs, hier im Stadtwald nur auf den Oberhängen anzutreffen) und einen Ahorn-Lindenwald (9180 = Aceri-Tilietum platyphylli ),  eine Waldgesellschaft auf wärmebegünstigten nährstoffreichen, aber steinigen Hängen, hier im Stadtwald v.a. am Mittelhang an den thermophilen Eichenwald anschließend.

Im Europaschutzgebiet Natura 2000 MÜSSEN diese sogenannten prioritär zu schützenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie geschützt werden!!!

Der Wald befindet sich im Besitz der Stadtgemeinde. Das erste Gespräch fand am 23.11.2016 mit Herrn StR Honeder, Herrn Lung (Leiter des Marktamtes, zuständig für die Bewirtschaftung der gemeindeeigenen Forstflächen) und Herrn Ing. Gatterbauer (BFW: Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft; er berät die SG Klosterneuburg) statt.
Nachdem Hr. Lung v.a. die Wichtigkeit der Wirtschaftlichkeit des gemeindeeigenen Waldes hervorhob und die Eignung als Naturwaldzelle bezweifelte, einigte man sich auf einen Begehungstermin vor Ort gemeinsam mit dem Naturwaldreservat-Experten des BFW DI Dr. Georg Frank im Juni.

Am 13.Juni  waren Thomas, Uschi und Ilse mit Hrn. Lung, und den zwei Herren vom BfW (DI Dr. G. Frank u. Hr. Ing. Gatterbauer) am Buchberg, in dem von uns als Naturwaldreservat vorgeschlagenen Traubeneichen-Elsbeeren-Wald unterwegs.
Georg Frank befand diesen Waldbestand als gut geeignet, um als Naturwaldzelle in das österreichische Naturwaldprogramm (siehe:  https://www.naturwaldreservate.at/index.php/de/nwr-programm ) aufgenommen zu werden, auch deshalb, weil er repräsentativ für diesen Waldtyp ist.  Die Abgrenzung und die Erschließungsmöglichkeit (für forstliche Bringungsmaßnahmen des unterliegenden Waldstückes –Hrn. Lung´s wichtigstes Anliegen  – sowie die Sicherheit der Häuser müssten bedacht werden.

Das Gespräch war sehr positiv, die Stadt wird in diesem Oberhangbereich in den nächsten zwei Jahren keine Schlägerungen durchführen (auch die alten Eschen dürfen stehenbleiben, da kein Weg in der Nähe ist.).

Jetzt wird es davon abhängen, ob das Naturwaldprojekt vom Ministerium weitergeführt wird (dies soll bis Ende 2017 geklärt sein) und ob innerhalb der Gemeinde die Einrichtung eines Naturwaldreservats politisch gewollt wird. Die Ortsgruppe Klosterneuburg wird sich jedenfalls dafür einsetzen, denn einer Biosphärenpark-Gemeinde stünde es gut an, durch den freiwilligen Schutz eines kleinen Bruchteils des Stadtwaldes vorbildlich aktiv zu werden und dem Beispiel von anderen BP-Städten(Bad Vöslau, Mödling, Perchtoldsdorf) zu folgen!

Die Stadtgemeinde Klosterneuburg könnte stolz darauf sein,  einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität unserer Wälder zu leisten und  die Vielfalt  auch für nächste Generationen zu bewahren und erlebbar zu machen.

 

Stadtwald – Durchforstung mit Maß und Ziel????

Stellungnahme zur Bewirtschaftung der Wälder im Gemeindebesitz

(anlässlich der Veröffentlichung im Amtsblatt „Der Gemeindewald wird verjüngt und vitalisiert“ sowie des TO Pkt. 17 der Gemeinderatssitzung vom 30.9.2016: ad Bewirtschaftungskonzept  f. d. Waldbesitz i. Eigentum der Stadtgemeinde Klbg (Vorlage: GA II/5/0189/2016))

         (In der Sitzung der OG Klbg. des Naturschutzbund NÖ vom 29.9.2016 wurde die OG-Leiterin zu folgender Stellungnahme bemächtigt:)

 

Dringender Appell an alle Entscheidungsträger, die Klosterneuburg als Teil des Biosphärenparks Wienerwald, die Natura 2000-Gebiete und die „Positionierung unserer Stadt als Naturstadt“ (Zitat: Bgm. Schmuckenschlager im Vorwort des Amtsblattes Ausgabe 07/2016 als Pkt. 8 der 10 hervorzuhebenden Zukunftsprojekte) ernst nehmen!

Wir ersuchen dringend, die Bewirtschaftungsziele und geplanten Vorhaben in den gemeindeeigenen Wäldern aus folgenden Gründen zu überdenken:

  1. Da sich in den Stadtwäldern höchstwahrscheinlich um prioritäre Lebensraumtypen und –arten der FFH-Richtlinie und somit hochrangige Schutzgüter handelt, muss von der Notwendigkeit einer Naturverträglichkeitsprüfung bei den geplanten Eingriffen ausgegangen werden.
  2. Durch das das Fehlen unabhängiger naturschutzfachlicher Beurteilungen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Schutzgüter durch die kolportierten Nutzungspläne und darin vorgesehenen Maßnahmen schweren Schaden erleiden werden.
  3. In den geplanten Vorhaben wird der Holznutzung gegenüber der Erholungs- und Naturschutzfunktion offenbar der Vorrang gegeben, obwohl dies in offensichtlichem Widerspruch zu den Zielen eines Biosphärenparks und Natura2000-Gebietes steht.
  4. Die kolportierten Maßnahmen erscheinen widersprüchlich, da einerseits von „Waldpflege“ (Läuterung und Durchforstung) die Rede ist, andererseits aber auch „Nutzung“ durch die Entnahme hiebsreifer Altbäume vorgesehen zu sein scheint.
  5. Wirtschaftliche Nutzung von Altbäumen steht jedoch in klarem Widerspruch zu Biodiversitätszielen, da Alt- und Totholzbeständen eine überragende Bedeutung zur Sicherung und Förderung der biologischen Vielfalt in Wäldern
  6. Alarmiert hat uns auch das Gerücht, dass bei etwaigen Neuaufforstungen Energieholzplantagen entstehen könnte. Diese Maßnahme ist strikt abzulehnen, da es mit den Zielen des BPWW und des Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 nicht vereinbar ist!
  7. Einer „Naturstadt“  würde es gut anstehen, die  gezielte Ausweisung von Naturwaldreservaten mit erheblichem Anteil von Alt- und Totholzbeständen  zur Förderung der Biodiversität im Wald zu betreiben, um so ein Beispiel für private Waldbesitzer zu geben. Öffentlicher Waldbesitz hat hier eine besondere Verantwortung wahrzunehmen, in dem eine besonders sorgfältige Abwägung der Interessen vorzunehmen ist.

 

 

In unserer Ortsgruppe des Naturschutzbund NÖ versammelt sich ein hohes Maß an naturschutzfachlicher Kompetenz. Wir nehmen mit Enttäuschung zur Kenntnis, dass trotz mehrmaliger Angebote auf dieses Fachwissen nicht zurückgegriffen wird und wir dem Amtsblatt entnehmen müssen, wie in Zukunft mit unser aller Wälder umgegangenen werden soll. Wir sind nach wie vor jederzeit gerne zur Zusammenarbeit bereit und hoffen, dass die Entscheidungsträger unserer Stadt Klosterneuburg der Stadtbevölkerung der Gemeindewald nicht – wie im Amtsblatt passiert – als überaltet und dringend pflegebedürftig dargestellt wird. Es ist dies die Diktion eines Wirtschaftsbetriebes und nicht jene einer Stadt, die den Wald im Gemeindebesitz bestmöglich zum Wohle der Bevölkerung zu verwalten hat und sich als Naturstadt positionieren möchte.