Naturschutzfachliche Stellungnahme zum Wiesenumbruch

Wien, am 16.05.2023

Stellungnahme zum Wiesenumbruch am Buchberg in Klosterneuburg (KG
Kierling)

Bis Anfang März 2023 existierte am westlichen Rücken des Buchbergs in
Klosterneuburg eine weitgehend geschlossene Wiesenlandschaft von über 6ha, die
sich nahezu vollständig aus trockenen, mageren extensiv genutzten Mähwiesen
zusammensetzte. Aus der Offenlandkartierung des Biosphärenparks Wiener Wald
(Staudinger et al 2014) und dem daraus abgeleiteten Gemeindebericht für die
Stadtgemeinde Klosterneuburg (Staudinger & Wrbka 2015) ist ersichtlich, dass diese
– zusammen mit weiteren bedeutenden Wiesengebieten in Weidling (Schmaler
Graben, Rotgraben, Schwahappel) zu den wichtigsten Schutzgütern im
Klosterneuburger Pflegezonenanteil des BP Wienerwald gehörten. Dies war im
Wesentlichen auf der Zugehörigkeit der Wiesenbestände zum zu schützenden LRT
6510 -Magere Flachland-Mähwiesen zurückzuführen. Wesentliche Schutzgrund für
diesen Biotoptyp stellen der botanische Artenreichtum, das Vorkommen seltener und
gefährdeter – meist wärmebedürftiger Pflanzen- und Tierarten (zB Orchideen,
Tagfalter) und nicht zuletzt die Gefährdung durch Nutzungsaufgabe oder –
intensivierung dar.

Der Großteil dieser im Besitz der Stadtgemeinde Klosterneuburg befindlichen
Parzellen wurde bis in die jüngste Vergangenheit als 1-2schürige Mähwiesen
naturverträglich bewirtschaftet. Dies erklärt auch, warum dieser Landschaftsraum
aufgrund seiner naturschutzfachlichen Bedeutung, aber auch wegen seiner
besonderen Eignung zur naturgebundenen Erholungsnutzung Gegenstand und Inhalt
mehrerer Schutzgebiete (Naturpark Eichenhain, LSG Wienerwald, Europaschutzgebiet Wienerwald-Thermenlinie, Pflegzone des Biosphärenparks
Wienerwald) ist.

Seit Anfang März ist dieses äußerst wertvolle und überregional bedeutsame
Wiesengebiet jedoch ernsthaft von Zerstörung bedroht, da etwa 1,7 ha Wiesenfläche
umgebrochen wurden und in weiterer Folge weitere Bodenbearbeitungsmaßnahmen
gesetzt wurden, die auf eine Kulturumwandlung in Weingärten abzielen. Es hat sich
mittlerweile herausgestellt, dass die Stadtgemeinde Klosterneuburg die betreffenden
Flächen an die HBLAuBA (Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und
Obstbau) verpachtet hat um dem Wunsch nach Neuanlage von Weingärten zu
entsprechen. Dies erfolgte trotz Wissen um die naturschutzfachliche Bedeutung der
Schutzgüter dieses Landschaftsraums und ohne Konsultation lokaler und regionaler
NaturschutzexpertInnen oder der Mitarbeiter des Biosphärenparks.

Seitens des Naturschutzbunds NÖ wurde dieser Sachverhalt sofort nach
Bekanntwerden bei der NÖ Umweltanwaltschaft angezeigt, worauf diese bei der BH
Tulln um Auskunft über den Stand eines Verfahrens nach den NÖ Naturschutzgesetz
2000 anfragte. Da der Sachverständige der BH Tulln in den Wiesenumbrüchen
„keinen erheblichen Eingriff“ erkannte, wurde kein naturschutzrechtliches Verfahren
eingeleitet. Die im Schreiben des SV vorgebrachten Argumente beschreiben und
bewerten die getätigten Eingriffe und die damit drohende Gefährdung des
Schutzgutes jedoch unvollständig und weisen fachliche Mängel auf, die durch
nachfolgende Punktation ergänzt bzw korrigiert werden sollen:

• „Bei einem projektierten Reihenabstand von 3 m und einem Pflegestreifen in der
Zeile von max. 0,6 m sind lediglich ca. 0,5 ha vom dauernden Umbruch betroffen,
das wären 0,18 % der im Natura 2000-Gebiet vorhandenen mageren Flachland-
Mähwiesen“

Die Kulturumwandlung durch Umpflügen und Rebstockpflanzung bedeutet eine
starke Störung der ursprünglichen Wiesenvegetation und zwar nicht nur auf den
0,5ha von dauerndem Umbruch betroffenen Rebzeilen, sondern auch auf der
gesamten restlichen Fläche (s.u.). Die Feststellung, dass nur 0,18% der im
Natura2000-Gebiet vorhandenen mageren Glatthaferwiesen betroffen wären, ist
daher sachlich unrichtig! Abgesehen von der problematischen Vorgangsweise, für diese Bilanzierung die Fläche des LRT 6510 im gesamten Europaschutzgebiet
heranzuziehen – also auch weit entfernt liegende für die lokale
Biodiverstätssicherung irrelevante Parzellen, muss klar festgestellt werden, dass
eine Wiederherstellung der artenreichen Wiesenvegetation während der
geplanten ortsübliche Bewirtschaftung der Weingärten ausgeschlossen werden
kann. Schon der derzeitige Eingriff durch Umackern und Grubbern stellt eine
massive Beeinträchtigung der Wiesenbiozönose dar, deren Restauration mehrere
Jahre in Anspruch nehmen würde. Der Vorbestand hatte sich aus
lebensraumtypischen, großteils hemikryptophytischen Wiesengräsern und –
kräutern (zB Bromus erectus, Salvia pratensis, Salvia verticillata, Anthyllis
vulneraria, Trifolium montanum, Onobrychis viciifolia) zusammengesetzt, die
durch das Zerteilen der an der Bodenoberfläche befindlichen Erneuerungsorgane
eine drastische Reduktion der Populationsgröße, für die überlebenden Individuen
eine deutlich eingeschränkte Vitalität bedeutet.

Es ist daher unbedingt zu fordern, dass
1. Die noch bestehenden Restflächen der mageren Glatthaferwiesen unbedingt
erhalten und durch sachgerechte Pflege gesichert werden
2. von der geplanten Rebstockbepflanzung Abstand genommen wird und eine
Wiederherstellung der artenreichen Wiesenvegetation auf den bereits
umgeackerten Flächen umgehend in Angriff genommen wird. Diese ist am
besten durch Mähgutübertragung von den erhaltenen Restflächen zu
bewerkstelligen, muss aber naturschutzfachlich begleitet werden.

• „Der Bereich der Fahrgassen wird mit trockenheitsresistenten Blühstreifen
dauerhaft begrünt bleiben; berücksichtigt man zudem ein 4 – 6 m breites
Vorgewände, den unbestockten Streifen parallel zum öffentlichen Güterweg und
Teilflächen welche nicht weinhold sind, dann ist die vom Umbruch dauerhaft
betroffene Fläche noch deutlich geringer. Hier, u. a. im südlichsten Bereich von
GrstNr. 1584/3, KG Kierling, ist auch das unbehelligte Vorkommen der
„Adriatischen Riemenzunge“!“ Fahrgassen werden, dies ist bereits aus der Bezeichnung ablesbar, regelmäßig mit landwirtschaftlichem Gerät (Zugmaschinen, Anhänger) befahren. Dabei wird großer Bodendruck ausgeübt, der das physikalische Gefüge des Oberbodens deutlich verändert. Regelmäßig befahrene Böden weisen Bodenverdichtung und
ein stark vermindertes Porenvolumen auf, das die Fähigkeit zur
Wasserspeicherung und Kohlenstofffestlegung deutlich herabsetzt, während ein
tief durchwurzelter Wiesenboden gut durchlüftet und von potentiell
wasserspeichernden Hohlräumen durchzogen ist. Diesem Problem wird im
Weinbau dadurch begegnet, dass in den Fahrgassen Begrünungsmischungen
eingesät werden. Diese bestehen entweder aus einjährigen, zT nicht
frostresistenten blühfreudigen Pflanzenarten (zB Phacelia tanacetifolia, Trifolium
incarnatum, Raphanus sativus,…) oder aus trittfesten Weidelgras-
Weisskleemischungen (Lolium perenne, Trifolium repens). In beiden Fällen
handelt es sich also um Pflanzenbestände, deren Artenzusammensetzung sich
grundsätzlich von den mageren Glatthaferwiesen unterscheidet. Zudem sind
solche Bestände kurzlebig und müssen regelmäßig durch Ansaat erneuert
werden, sodass Fahrgassen zu den „naturfernen“ Landschaftselementen (alpha-
Euhemerob bis polyhemerob) zu zählen sind, während magere Glatthaferwiesen
– je nach Erhaltungszustand als deutlich naturnäher, nämlich als „halbnatürlich“
(meso-hemerob bis beta-Euhemerob) zu bezeichnen sind. Die bereits getätigten
Eingriffe und die zu erwartende ortsübliche Bewirtschaftung bedeutet daher eine
Verringerung der Naturnähe um 1-2 Stufen auf der Gesamtfläche!

Das Vorkommen der Adriatischen Riemenzunge (Himantoglossum adriaticum)
befindet sich nicht am Vorgewände, sondern an einem geböschten
wegbegleitenden Rain dessen Zugehörigkeit – entweder zu GrstNr.1584/3, KG
Kierling oder zur benachbarten Wegparzelle – durch geodätische Vermessung
festgestellt werden müsste. Es ist allerdings zu erwarten, dass das Vorkommen
durch die benachbarte Weingartennutzung infolge Biozid- und Nährstoffeintrag in
Mitleidenschaft gezogen wird. Zudem ist in aller Klarheit festzuhalten, dass

1. Das derzeitige Vorkommen der Adriatischen Riemenzunge nur mehr einen
Restbestand darstellt und die noch bis 2022 auf der gesamten
Wiesenfläche vorkommende Population weitgehend zerstört worden ist!
Bei einer erneuten Begehung am 15.5.2023 konnte nur noch ein
Individuum in dem noch nicht umgebrochenen Ostteil der Parzelle
aufgefunden und fotografisch dokumentiert werden (iNaturalist; Beilage
Foto 1)

2. Auf der nunmehr umgebrochenen Wiese in den Jahren 2011-2022
regelmäßig weitere Orchideenvorkommen, beispielsweise das
Brandknabenkraut (Neotinea ustulata) und die Fliegen-Ragwurz (Ophrys
insectifera) beobachtet werden konnten.
3. Orchideenvorkommen am Vorgewände kaum überlebensfähig wären, weil
diese regelmäßig befahren und durch Nährstoff- und Biozideintrag
geschädigt werden.

• „Vorhandene Weingärten in der Umgebung zeigen eine ungeheure Vielfalt an
Pflanzen- und Tierarten; nach den praktischen Erfahrungen im Weinbau ist eine
Steigerung der Bio-diversität mit der geplanten Bewirtschaftung nach den
Kriterien „Nachhaltig Austria“ absehbar. Der Lebensraum des „Geissklee-
Bläulings“ erfährt damit wohl eine deutliche Aufwertung.“

Die geplante Bewirtschaftung entspricht zwar möglicherweise den Kriterien von
„Nachhaltig Austria“, hat aber mit Pflege und Erhaltung magerer Mähwiesen (1-2
schürige Mahd, keine Düngung) nichts zu tun! Die derzeit ortsübliche
Bewirtschaftung der Weingärten im Raum Klosterneuburg weist
Fahrgassenbegrünungen aus Ansaaten auf, die regelmäßig gemäht werden und
zwar zu einem sehr frühen, für die Erhaltung magerer Mähwiesen ungeeigneten
Zeitpunkt (heuer: vor 15.5.!). Im Falle der ebenfalls häufig zu beobachtenden
eingesäten Blühmischungen handelt es sich außerdem keineswegs um
heimische standortstypische Wiesenpflanzen, sondern zumeist um Annuelle
(Trifolium incarnatum, Phacelia tanacetifolia, Raphanus sativus), teils auch
mehrjährige Blühstauden ruderaler Standorte (zB Malva sylvestris). Die
„ungeheure“ Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten ist eine bloße Behauptung und
entbehrt jeder fachlichen Grundlage. Mit Artenzahlen von 10-15 Gefäßpflanzen
liegen die Weingärten deutlich unter dem Durchschnitt der im Gebiet durch
Vegetationsaufnahmen dokumentierten trockenen Glatthaferwiesen (ca 30-40
Arten).

Die Vegetation der eigentlichen Rebzeilen ist generell artenarm, das
Artenspektrum reicht von ausdauernden Gräsern ruderaler Standorte (zB
Kriechquecke – Elymus repens) bis hin zu annuellen Gräsern (zB Bromus sterilis,
Bromus tectorum, Setaria pumila, Echinochloa crus-galli,..). Letztere Arten weisen auf regelmäßigen Herbizideinsatz hin, der auch fotografisch dokumentiert werden
konnte (Beilage – Foto Nr.2).

Es ist angesichts dieser Bewirtschaftungsmaßnahmen davon auszugehen, dass
die typische Vegetation magerer und trockener Glatthaferwiesen in den
Weingärten nicht erhalten werden kann.

Auch die für die typische Wiesenfauna – allen voran Tagfalter und Heuschrecken
– ist zu erwarten, dass das gegenüber der Wiesennutzung deutlich schärfere
Störungsregime und die offenbar gebräuchliche Ausbringung von Bioziden, eine
Verschlechterung der Lebensbedingungen mit sich bringen wird. Die Feldgrille
(Gryllus campestris), die derzeit noch in größerer Anzahl auf den restlichen
Trockenwiesen vorkommt, hat durch die Zerstörung ihrer Bauten infolge des
Wiesenumbruchs bereits erhebliche Populationseinbußen erlitten. Der in früheren
Jahren auf dem umgebrochenen Wiesenteil beobachtete Geissklee-Bläuling
(Plebejus argus) benötigt im Raupenstadium diverse Fabaceen als
Futterpflanzen, darunter vor allem die verholzenden Arten der Gattungen Ononis,
Cytisus und Genista, die in den stärker gestörten Weingärten kaum
Überlebenschancen haben. Die Biologie des Geissklee-Bläuling weist zudem die
Besonderheit auf, dass sich die erwachsenen Raupen in Ameisennestern
verpuppen und somit mit verschiedenen Ameisenarten (va Wegameisen –
Gattung Lasius) in Symbiose leben. Durch die mechanischen und chemischen
Störfaktoren sind Weingärten für diese Ameisenarten ein weitgehend
ungeeigneter Lebensraum, sodass durch den Ausfall der Symbiosepartner auch
negative Auswirkungen auf den Geissklee-Bläuling erwartet werden müssen.
Von einer „Aufwertung des Lebensraums“ für diese Rote Liste Art durch
Weingartenbewirtschaftung kann daher keineswegs gesprochen werden!

• Weiters wurde mit Bescheid der BH Tulln vom 18.03.2022 TUL1-V-221/001, die
Rodung von Wald (ehemalige Hutweide) für die Errichtung einer mageren Mäh- und
Weidewiese auf einer Fläche von 0,7193 ha in der KG Höflein, somit im
Europaschutzgebiet, bewilligt. Die Schaffung weiterer Mähwiesen ist bereits in
Vorbegutachtung, wodurch demnächst eine deutliche Zunahme dieses
Lebensraumtyps garantiert ist.

Die hier angeführte „Errichtung einer mageren Mäh- und Weidewiese auf einer
Fläche von 0,7193 ha in der KG Höflein“ ist aus zwei Gründen als
Ausgleichsmaßnahme für die beantragte Kulturumwandlung am Buchberg
ungeeignet und somit für den Sachverhalt irrelevant:
1. Die beschriebene Fläche befindet sich in der KG Höflein an der Donau und
liegt somit ca 6km Luftlinie vom Buchberg entfernt. Es ist auszuschließen,
dass sich die vom Wiesenumbruch betroffenen Arten über diese Distanz
hinweg ausbreiten können. Die in der Fachliteratur angegeben Distanzen,
über die eine selbstständige Neubesiedlung durch Pflanzendiasporen und
Kleintiere möglich ist, liegen bei durchschnittlich 500m!
2. Die im Bescheid vom 18.03.2022 angeführte Maßnahme umfasst eine
Rodung mit dem Ziel der „Errichtung einer mageren Mäh- und Weidewiese“.
Da für die Erreichung dieses Ziels keine Frist angegeben wird, dieses aber
unzweifelhaft erst in der Zukunft erfolgen wird, kann eine solche Maßnahme
kein Ersatz für die bereits erfolgte Zerstörung des Schutzgutes „LRT 6510
magere Tiefland Mähwiese“ sein! Zudem zeigen die Erfahrungen mit
derartigen Restaurationsmaßnahmen, dass deren Ausgang ungewiss ist,
zumindest aber mit Rückschlägen (zB Einwandern problematischer
Ruderalarten oder Neophyten) gerechnet werden muss. Die Behauptung,
dass „demnächst eine deutliche Zunahme dieses Lebensraumtyps garantiert
ist“ entbehrt somit jeder fachlichen Grundlage.

Die vom Sachverständigen der BH Tulln geäußerten Argumente, sowie die
Schlussfolgerung: „das gegenständliche Projekt der HBLAuBA für Wein- und
Obstbau vermag demnach weder einzeln noch in Zusammenwirken mit anderen
Plänen oder Projekten das Europaschutzgebiet Wienerwald-Thermenregion, und hier
das Erhaltungsziel „…Wiesen und Weiden in ihrer gesamten Standortsvielfalt mit
einem Anteil an spät gemähten Flächen“ zu beeinträchtigen oder gar erheblich zu
beeinträchtigen.“ müssen daher als irrig und fachlich unhaltbar zurückgewiesen
werden!

Zusätzlich sei angemerkt, dass sich die beantragte Umwandlung auch auf zwei
Parzellen bezieht, die derzeit von Feldgehölzen bestockt sind (KG Weidling 1584/5,
1584/4). Diese stellen ein besonders hochwertiges Schutzgut dar, da es sich um ausgesprochen artenreiche Gehölzbestände handelt, die dem Waldtyp des
Elsbeeren-Eichenwaldes (Sorbo torminali-Quercetum), einer thermophilen
Waldgesellschaft zuzuordnen sind. Die Gehölze stocken auf – bis zu zwei Meter
hohen – Lesesteinriegeln, einem Landschaftselement von besonderer
landschaftsgeschichtlicher und ökologischer Bedeutung. Neben der thermophilen
Flora ist dieser Lebensraumtyp insbesondere auch für die Herpetofauna relevant.
Beobachtungen der Smaragdeidechse, Aeskulap- und Schlingnatter sind
dokumentiert. An den südexponierten Waldrändern dieser Feldgehölze können
zudem thermophile blütenreiche Hochstaudensäume beobachtet werden, in denen
die charakteristischen Pflanzenarten Blutrot-Storchschnabel (Geranium
sanguineum), Schwalbenwurz (Vincetoxicum hirundinaria), Hirschwurz (Peucedanum
cervaria) und Elsässer Haarstrang (Peucedanum alsaticum) vorkommen.

Eine Beseitigung dieser – auch für das Landschaftsbild prägenden –
Landschaftselemente wäre ein gravierender Eingriff in den Landschaftshaushalt und
würde zudem eine weitere drastische Verringerung der lokalen Biodiversität
bedeuten! Selbst bei Erhaltung dieser Gehölze ist bei einer weiteren
Kulturumwandlung davon auszugehen, dass die dann erfolgende
Weingartenbewirtschaftung aufgrund der zu erwartenden Einträge von
Agrochemikalien einen stark negativen Einfluss auf die lokale Pflanzen- und Tierwelt,
insbesondere die weithin gefährdeten Reptilienarten, haben wird.

Aus naturschutzfachlicher Sicht ist daher nicht nur der Erhalt dieser Lesesteinriegel-
Feldgehölze, sondern auch die Vermeidung jeglicher Biozidabdrift oder
Eutrophierung zu fordern. Letzteres kann am besten durch die Weiterführung der
bisher praktizierten Wiesennutzung erfolgen.

Wien/Klosterneuburg – 16.5.2023

Ass.Prof.Dr.Thomas Wrbka

Anhang

Foto 1:Adria-Riemenzunge, aufgenommen am 15.5.2023; Wuchsort: KG Weidling – Parzelle
1585 / nicht umgebrochener Ostteil

Foto 2: Ortsübliche Weingartenbewirtschaftung in Klosterneuburg: Fahrgassen mit
Intensivwiese, Herbizidbehandlung des Rebzeilenunterwuchses, aufgenommen
1.5.2023

2 Gedanken zu „Naturschutzfachliche Stellungnahme zum Wiesenumbruch

  1. Der Erhalt von Wiesen für Wildblumen und Insekten, allgemein das Ökosystem ist unerlässlich. Trotzdem muss man den wirtschaftlichen Aspekt als Gemeinde beachten. Dazugehört neben Wiesenerhaltung aber auch Rodung, so das man Lebensräume verschieben kann.

    • Lebensräume kann man nicht „verschieben“, v.a. ein langjähriges, jahrzehnte langes Wiesen-Ökosystem, das nur durch spezielle Bewirtschaftung (Mahd) erhalten wurde und werden kann und sich, wenn überhaupt, nur in vielen Jahren/Jahrzehnten aus einer Saatgutmischung entwicklen lässt.

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