Durchgangswege erhalten!

Der neueste Anlass für die Erhaltung alter, ortsüblicher Fußwege, die auch Tieren als Wanderroute dienen, zu plädieren, ist die beantragte Auflassung des sogenanten „Buttenweges“ (früher wurden die Weinbutten vom Weinberg in die Stadt gebracht) zugunsten zweier Privat-Grundstücke.

Aufgrund immer dichter werdender Verbauung gehen in allen Ortsteilen kleinere Fußwege verloren, die „Abkürzer“ in die Naherholungsgebiete sind und auch für Kinder ungefährliche Verbindungswegerln zu Freunden waren oder gerade noch sind.

Zäune, meist auf mehr oder weniger massiven Mauern stehend, verwehren den Durchgang für Mensch und auch Tieren wird das „Durchziehen“ erschwert bzw. verunmöglicht.

Wo früher noch aus dem Wald kommende Kröten locker zu ihren Laichbiotopen (Teiche) konnten, sind nun Asphaltwüsten und Mauern unüberwindbare Barrieren, auch Igel können meist nicht einmal von einem Garten zum anderen weiterziehen.

Im Fall des Buttenweges in der Oberen Stadt (Meynertgasse) will die Stadtgemeinde den Weg einfach auflassen, ohne sich je um die tatsächliche Nutzung der Bevölkerung gekümmert zu haben. Diese fußläufigen Wege ins Naherholungsgebiet sind in Zeiten wie diesen besonders wichtig und sollten nicht an Privatpersonen (v.a. wenn es ein ehemaliger Stadtrat ist, kann man sich eines gewissen Eindrucks kaum erwehren) im Zuge eines Neubaus weitergegeben werden.

Mikrotunnel Stellungnahme Nr. 2 – zum Gutachten

copyright: Ilse Wrbka-Fuchsig

Zwischen Klosterneuburg und Korneuburg möchte die Netz NÖ Gmbh (EVN AG) einen „Mikrotunnel“ unter der Donau errichten. Die Erdgas-, Trinkwasser- und weiteren Leitungen sollen von Korneuburg unter der Donau nach Klosterneuburg und dann quer durch das Europaschutzgebiet der Klosterneuburger Au verlegt werden.

Der größte Teil der Tullnerfelder Donauauen ist hydrologisch geprägt durch Stauhaltungen, die eine Entwicklung einer dynamischen Au nicht mehr ermöglichen bzw. massiv erschweren. Nur der Bereich von Kritzendorf bis zur Stauwurzel des Kraftwerks Wien-Freudenau ist eine freie Fließstrecke im Natura 2000 Gebiet „Tullnerfelder Donauauen“, einem Europaschutzgebiet, in dem Maßnahmen zur Erhaltung der Schutzgüter dringend nötig sind.  Gerade in der Klosterneuburger Au ist daher eine Renaturierung der Au ein Gebot der Stunde. Infrastrukturprojekte dürfen keinesfalls weder zu einer weiteren Verschlechterung führen noch eine Verbesserung (Stichwort Renaturierung) in irgendeiner Weise behindern.

Inzwischen liegt das Gutachten des nicht amtlichen Sachverständigen vor. Wir haben ausgehendend von der Naturverträglichkeitserklärung und diesem Gutachten einen zweite Stellungnahme abgeben, die hier nachgelesen werden kann:

https://naturschutzbund.at/files/noe_homepage/anlagen/anwalt_der_natur/BHTU_Mikrotunnel_STN_Gutachten_17052021.pdf