Amphibienschutz in M.Gugging 2024

Die Amphibienwander-Saison hat heuer sehr zeitig begonnen, 2 Wochen früher als sonst! Seit 23. Februar sind  viele Freiwillige (mit tatkräftiger Unterstützung der Tierhilfe Klosterneuburg) sowohl an der B14 (Breiech Freyengasse und am Schutzzaun bis zum Gasthaus Waldhof) als auch in der Hintersdorferstr (ungeschützte Strecke von ca. 2km!) unterwegs.

Einige wenige, warme und feuchte Tage wanderten ca. 15 bis zu 46 Kröten pro Tag, meist sind es aber nur 2-5 Kröten, in kalten, windigen Nächten wandert keine Eintzige.

Nun „zieht“ sich die Saison schon ein bissschen, wir erwarten am kommenden Samstag (Regen vorhergesagt) noch einmal eine größere Wanderbewegung, dann dürfte eher schon die Rückwanderung beginnen (in Altenberg seit mehr als 2 Wo bereits rückwandernd).

In 2 Gruppen (über WhatsApp bzw. Signal und Einträge in Kalender, wann wer kommen kann)) sind wir heuer gut organisiert und allesw funktioniert hervorragend!

Ein kleiner ORF-Beitrag wurde gedreht und gesendet, die NÖN haben auch berichtet (s.u.)

Besonders freuen uns immer die Krötenpärchen und die Weibchen, da es heuer sehr wenige gibt (enormer  Männchen-„Überhang“).

2 Kamm-Molche (wahrscheinlich Alpen-Kammolch) wurde gefunden, einige wenige Feuersalamander und Braun-Frösche.

 

Erdkröten – unsere lieben Krötli, die wir über die Straße zu ihren Laichgewässern bringen

  Ein Kammolch hat sich auch in einem der eingegrabenen Kübel verirrt, auch er wurde in der Nähe von Bach und Teich wieder ausgesetzt.

der NÖN-Artikel vom 6.3.2024:

Aktuelles zum „Wiesenumbruch am Buchberg“

Im Laufe des Verfahrens (Stellungnahme der Umweltanwaltschaft und Gutachten, das von der HBLA in Auftrag gegeben wurde)  stellte sich heraus, dass der Umbruch der Orchideen-Wiese  im Europaschutzgebiet Wienerwald Thermenregion in dieser Dimension (es wäre ja eine weit größere Umwandlung in Weinbau geplant als der bereits vorgenommene Umbruch) mit den Schutzzielen nicht vereinbar ist. Nun beantragte die HBLA die Rückabwicklung des Pachtvertrages mit der Gemeinde. Der Naturschutzbund begrüßt diese Entscheidung.

Der Umbruch der Wiese ist bereits wieder bewachsen, zum Teil mit einjährigen Kräutern, die auf dem Offenboden rasch keimten, aber auch von vielen Wiesenpflanzen. Da die umgebenden Wiesen als Samenlieferanten direkt angrenzen, kann davon ausgegangen werden, dass diese Umbruchsflächen sehr rasch wieder von Trockenwiesenpflanzen (und den dazugehörigen Tierarten) besiedelt werden. Nun sollte diese Flächen im Gemeindebesitz wieder, wie bisher, ein- bis zweimal im Jahr gemäht werden, eine Beweidung wäre auch vorstellbar. Wir hoffen, es findet sich ein passender Pächter.

Wiesenpflege Gschwendtgraben – 9.9.2023

Galerie

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Am Samstag, 9. September, fanden sich bei schönstem Wetter 10 Freiwillige im Gschwendt in Weidling zusammen um die artenreiche, vielseitige Wiese am Waldrand zu pflegen. Diese Wiese zeichnet sich durch einen trockenen, artenreichen Saum im oberen Wiesenbereich (Waldrand) mit Herbstaster … Weiterlesen

Naturschutzfachliche Stellungnahme zum Wiesenumbruch

Wien, am 16.05.2023

Stellungnahme zum Wiesenumbruch am Buchberg in Klosterneuburg (KG
Kierling)

Bis Anfang März 2023 existierte am westlichen Rücken des Buchbergs in
Klosterneuburg eine weitgehend geschlossene Wiesenlandschaft von über 6ha, die
sich nahezu vollständig aus trockenen, mageren extensiv genutzten Mähwiesen
zusammensetzte. Aus der Offenlandkartierung des Biosphärenparks Wiener Wald
(Staudinger et al 2014) und dem daraus abgeleiteten Gemeindebericht für die
Stadtgemeinde Klosterneuburg (Staudinger & Wrbka 2015) ist ersichtlich, dass diese
– zusammen mit weiteren bedeutenden Wiesengebieten in Weidling (Schmaler
Graben, Rotgraben, Schwahappel) zu den wichtigsten Schutzgütern im
Klosterneuburger Pflegezonenanteil des BP Wienerwald gehörten. Dies war im
Wesentlichen auf der Zugehörigkeit der Wiesenbestände zum zu schützenden LRT
6510 -Magere Flachland-Mähwiesen zurückzuführen. Wesentliche Schutzgrund für
diesen Biotoptyp stellen der botanische Artenreichtum, das Vorkommen seltener und
gefährdeter – meist wärmebedürftiger Pflanzen- und Tierarten (zB Orchideen,
Tagfalter) und nicht zuletzt die Gefährdung durch Nutzungsaufgabe oder –
intensivierung dar.

Der Großteil dieser im Besitz der Stadtgemeinde Klosterneuburg befindlichen
Parzellen wurde bis in die jüngste Vergangenheit als 1-2schürige Mähwiesen
naturverträglich bewirtschaftet. Dies erklärt auch, warum dieser Landschaftsraum
aufgrund seiner naturschutzfachlichen Bedeutung, aber auch wegen seiner
besonderen Eignung zur naturgebundenen Erholungsnutzung Gegenstand und Inhalt
mehrerer Schutzgebiete (Naturpark Eichenhain, LSG Wienerwald, Europaschutzgebiet Wienerwald-Thermenlinie, Pflegzone des Biosphärenparks
Wienerwald) ist.

Seit Anfang März ist dieses äußerst wertvolle und überregional bedeutsame
Wiesengebiet jedoch ernsthaft von Zerstörung bedroht, da etwa 1,7 ha Wiesenfläche
umgebrochen wurden und in weiterer Folge weitere Bodenbearbeitungsmaßnahmen
gesetzt wurden, die auf eine Kulturumwandlung in Weingärten abzielen. Es hat sich
mittlerweile herausgestellt, dass die Stadtgemeinde Klosterneuburg die betreffenden
Flächen an die HBLAuBA (Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und
Obstbau) verpachtet hat um dem Wunsch nach Neuanlage von Weingärten zu
entsprechen. Dies erfolgte trotz Wissen um die naturschutzfachliche Bedeutung der
Schutzgüter dieses Landschaftsraums und ohne Konsultation lokaler und regionaler
NaturschutzexpertInnen oder der Mitarbeiter des Biosphärenparks.

Seitens des Naturschutzbunds NÖ wurde dieser Sachverhalt sofort nach
Bekanntwerden bei der NÖ Umweltanwaltschaft angezeigt, worauf diese bei der BH
Tulln um Auskunft über den Stand eines Verfahrens nach den NÖ Naturschutzgesetz
2000 anfragte. Da der Sachverständige der BH Tulln in den Wiesenumbrüchen
„keinen erheblichen Eingriff“ erkannte, wurde kein naturschutzrechtliches Verfahren
eingeleitet. Die im Schreiben des SV vorgebrachten Argumente beschreiben und
bewerten die getätigten Eingriffe und die damit drohende Gefährdung des
Schutzgutes jedoch unvollständig und weisen fachliche Mängel auf, die durch
nachfolgende Punktation ergänzt bzw korrigiert werden sollen:

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Wiesenumbruch – Diskussion im Gemeinderat – Brief an alle TN der Sitzung vom 29. Juni 2023

An den Bürgermeister, den Vizebürgermeister
und die Stadt- und Gemeinderäte der
Stadtgemeinde Klosterneuburg                                                           Wien, am 6. Juli 2023

Betrifft: Wiesenumbruch am Buchberg
Stellungnahme zu den Wortmeldungen von Bgm Schmuckenschlager und Vizebgm Honeder in der Sitzung des Gemeinderates vom 29. Juni 2023:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Vizebürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Stadt- und Gemeinderates Klosterneuburg!

Dem Naturschutzbund NÖ und seiner Ortsgruppe Klosterneuburg ist es ein Anliegen,
den in der Gemeinderatssitzung vom 29.6.2023 von BM Mag. Schmuckenschlager und
Vizebürgermeister Mag. Honeder getätigten Aussagen zum Wiesenumbruch am
Buchberg mit folgender Klarstellung entgegenzutreten. Damit soll einer unnötigen
Polarisierung entgegengearbeitet und zu einer lösungsorientierten Vorgangsweise
beigetragen werden.

• Der Naturschutzbund NÖ hat am 6. März in einem Schreiben an die BH Tulln
den Umbruch von 1,68 ha wertvoller Magerwiese im „Europaschutzgebiet
Wienerwald-Thermenregion“ angezeigt mit der Bitte um Information, ob die aus
der Sicht des Vereins erforderlichen Bewilligungen nach dem NÖ
Naturschutzgesetz erteilt wurden. Er wurde dabei von der
Landesumweltanwaltschaft unterstützt. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat in
Österreich das Recht, ein aus seiner Sicht nicht dem geltenden Recht
entsprechendes Vorgehen, von wem auch immer, der Behörde mitzuteilen. Die
hier gewählte Vorgangsweise hat, entgegen der Äußerungen des
Bürgermeisters und seines Vertreters, primär nichts mit den Rechten einer
Naturschutzorganisation im NÖ Naturschutzgesetz oder im UVP-Gesetz zu tun.
Es wäre von Amtsträgern zu erwarten, dass sie sich an Fakten halten und nicht
unnötig polemisieren und damit Konflikte schaffen bzw. weiter anheizen.

• Bei der nunmehr teilweise umgebrochenen Parzelle handelt es sich nicht um
„irgendeine Wiese“, sondern um einen „prioritär zu schützenden Lebensraum“,
also ein Schutzgut, das durch europäisches Recht (EU-Naturschutz-Richtlinien)
geschützt ist. Weiters ist die Fläche als Wuchsort seltener und hochgradig
gefährdeter Orchideenarten bekannt. Damit ist das NÖ Naturschutzgesetz zu
berücksichtigen und es ist zu überprüfen, ob eine Maßnahme den Vorgaben
dieses Gesetzes nicht zuwiderläuft.

• Wiesen sind Lebensräume, die vom Menschen geschaffen, über viele
Jahrzehnte (und Jahrhunderte) durch die extensive Pflege (ein- bis zweimalige
Mahd und Nutzung des Mähguts/Heu) entstanden sind. Sie stellen komplexe
Ökosysteme dar, in denen sich Pflanzen und Tiere in Lebensgemeinschaft
miteinander entwickelt haben und voneinander abhängen. Die Intensivierung
der landwirtschaftlichen Nutzung hat europaweit – auch in Österreich – zu einem
starken Rückgang dieser wertvollen Lebensräume geführt, sodass diese sowohl
in der Roten Liste der Biotoptypen Österreichs als hochgradig gefährdet geführt,
als auch im Anhang I der Fauna-Flora Habitat Richtlinie gelistet werden
mussten. Die Umwandlung in Weingärten stellt jedenfalls eine starke
Beeinträchtigung der entsprechenden Lebensgemeinschaften dar, da ja im
Zuge der Bewirtschaftung zumindest regelmäßiges Befahren nötig ist.
Abgesehen von der Zerstörung der Wiesenvegetation durch den Umbruch und
die Anpflanzung der Rebzeilen, wird sich daher auch in den Fahrgassen keine
artenreiche Wiesengemeinschaft einstellen können. Schon gar nicht kann man
von höherer Biodiversität sprechen! (Siehe dazu die naturschutzfachliche
Stellungnahme im Anhang.)

• Zum Zeitpunkt des Wiesenumbruchs war nicht erkennbar, welche Folgenutzung
dort geplant wäre und wer dafür verantwortlich sei. Die Anzeige einer
bewilligungspflichtigen Kulturumwandlung war daher nie gegen „den Weinbau in
Klosterneuburg“ gerichtet! Der Weinbau hat in Klosterneuburg eine lange
Tradition und der Sitz der Weinbauschule in Klosterneuburg ist von besonderer
Bedeutung. Es ist allerdings nicht nachvollziehbar, wieso das Unterbinden des
wahrscheinlich rechtswidrigen Vorhabens der Anlage von 1,68 ha Weingarten
auf einer geschützten Wiese eine Gefährdung des Weinbaus und des
Standortes der HBLFA für Wein- und Obstbau bedeuten sollte. Durch jüngst
erfolgte Betriebsaufgaben wären etliche geeignete Flächen für die neuen
Weingärten der Weinbauschule in Klosterneuburg verfügbar. Allerdings ist uns
eine Abwägung mit anderen, naturverträglichen Standorten derzeit nicht
bekannt.

• Sehr befremdlich wirkt in diesem Zusammenhang die Aussage, dass
„irgendwann ein Betreten von Flächen nicht mehr möglich“ sein werde. Auch
heute dürfen laut geltendem Recht keine landwirtschaftlichen Flächen im
Offenland betreten werden. LandwirtInnen in stadtnahen Erholungsgebieten
haben auch heute schon mit dem Problem zu kämpfen, dass BesucherInnen
mit ihren Hunden durch ein Getreidefeld oder eine Wiese vor der Mahd laufen.
Warum soll die Anzeige eines Wiesenumbruchs hier andere Fakten schaffen?
Welche Absicht steht hinter dieser Aussage des Herrn Bürgermeisterns, außer
jener, eine für den Naturschutz in der Gemeinde eintretende Organisation zu
diskreditieren? Solche Aussagen sind leicht als Ablenkung vom eigentlichen
Problem – des wahrscheinlich rechtswidrig erfolgten Umbruchs einer
naturschutzrechtlich geschützten Wiese – zu erkennen. Seitens des
Naturschutzbundes wird dieses Schüren eines Scheinkonflikts als unnötige
Zuspitzung zurückgewiesen. Vielmehr erwarten wir von AmtsträgerInnen, dass
fehlerhafte Vorgangsweisen einbekannt und korrigiert werden.

• Der Naturschutzbund und seine Vertreter*innen arbeitet eng mit Expert*innen
aus dem Bereich der Biodiversität zusammen. Warum in der Wortmeldung des
Herrn Bürgermeisters einerseits von „überhöhter Wissenschaft“ gesprochen und
andererseits die Wissenschaft in Klosterneuburg – etwa durch die Ansiedlung
des ISTA – hoch geschätzt wird, ist unverständlich. Es scheint so zu sein, dass
man sich jene Wissenschaftsbereiche aussucht, die den eigenen politischen
Zielsetzungen entsprechen und alle anderen als „überhöht“ bezeichnet. Dabei
wird völlig außer Acht gelassen, dass Ökologie und Naturschutzforschung –
gerade auch im Biosphärenpark Wr.Wald – wesentliche Beiträge für nachhaltige
naturverträgliche Landnutzung leisten und damit ihre Verantwortung für ein lösungsorientiertes Miteinander gerecht zu werden versuchen!
Anbei finden Sie die fachliche Stellungnahme des Präsidenten des Naturschutzbund
Österreich und Ass.-Prof. für Naturschutz und Biodiversitätsmanagement Dr. Thomas
Wrbka zum Wiesenumbruch.
Mit freundlichen Grüßen

Univ.-Prof. Dr. Josef Greimler
Vorsitzender
Anhang: Naturschutzfachliche Stellungnahme von Ass.-
Prof. Dr. Thomas Wrbka

Sensenkurs in Weidling

Galerie

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Am 1.Juli 2023 organisierte der Naturschutzbund Klosterneuburg einen Sensenkurs, den die Senseolgin Christiane Laganda leitete. Im schönen Obstgarten von „Unser Weidlinger“ fand der Theorieteil mit genauen Erklärungen zum Holzteil (Wurf, Worb) der Sense und dem eigentlichen Sensenmesser, statt , wobei … Weiterlesen

Wiesenumbruch am Buchberg – Stand im Juli 2023

Über den im März erfolgten Wiesenumbruch auf mehreren der Gemeinde gehörenden Grundstücken am Buchberg wurde ja schon berichtet. Wir wollen nur, dass Gesetze anerkannt und eingehalten werden.

Folgende Lage in Zusammenfassung:

Ein Antrag auf Neuauspflanzung gemäß § 7 NÖ Weinbaugesetz wurde am
14.02.2023 für ein Gesamtausmaß von 3,4716 ha gestellt (nachdem bereits im November 2022 zusammenhängende Grundstücke (darunter auch eine kleine Waldparzelle) im Ausmaß von mehr als 5ha am Buchberg von der Stadtgemeinde an die HBLA u BA für 25 (?) Jahre verpachtet wurde).

Nach der Anzeige des Naturschutzbund NÖ bei der BH vom 6.März 2023, gab es eine Replik der BH vom 14.3., dass es kein naturschutzrechtliches Verfahren braucht und auch keine Bewilligung, (basierend auf einem Gutachten des Bezirksförsters)

Eine Replik darauf von der Landes-Umwelt-Anwaltschaft (LUA) vom 21. März, dass es eine Bewilligung gebraucht hätte und daher eben schon ein naturschutzrechtliches Verfahren

Schreiben der BH vom 7. April: Stellungnahme des ASV für Naturschutz (Bezirksförster)

Ein Schreiben der BH vom 20. April. Da wird im Betreff dann geschrieben „Antrag gem. §10 Abs. 2 NSchG“ und damit ist es ja ein Antrag auf Verträglichkeitsprüfung.

Schreiben der LUA vom 2. Mai: Stellungnahme zum Gutachten vom 20. April

Schreiben der BH Tulln vom 11. Mai: weitere Stellungnahme nach einer Begehung vor Ort, die diejenige vom 7.April bestätigt, obwohl fachliche Ungereimtheiten nachgewiesen wurden.

Eine Kulturumwandlung in einem Landschaftsschutzgebiet über 1 ha ist bewilligungspflichtig. Auch dazu wurde das übermittelte Gutachten als nicht nachvollziehbar von der LUA abgelehnt. Diese hat einen Antrag auf Vorprüfung gestellt.

Der Naturschutzbund NÖ hat das Gutachten von Thomas Wrbka in das Verfahren eingebracht, am 26. Mai:

Naturschutzfachliche StellungnahmeWiesenumbruchBuchbergKlbg_ThWrbka_20230516

Nach den sehr eigenartigen Angriffen bei der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 29.6.2023 (https://www.youtube.com/watch?v=glkB_quE7Jo) erhielten alle an diesen Sitzungen Teilnehmenden, also der BgM, VizeBgM sowie alle Stadt- und Gemeinderät*innen einen Brief, der die Sachlage klarstellen soll.

Der Direktor der HBLA für Wein-und Obstbau will anscheinend eine Naturverträglichkeitsprüfung einbringen, diese ist  abzuwarten.

Tag der Artenvielfalt des Biosphärenpark Wienerwald in Klosterneuburg – am 2.u. 3.Juni 2023

Das war der Tag der Artenvielfalt am 2. und 3. Juni 2023 in Klosterneuburg:

https://www.bpww.at/de/artikel/1383-artenfunde-beim-tag-der-artenvielfalt-in-klosterneuburg

Für mehr als 100 beteiligte ExpertInnen aus den verschiedensten Fachbereichen stand die Artensuche im Vordergrund – ihr Ziel: Innerhalb von 24 Stunden im ganzen Gemeindegebiet von Klosterneuburg möglichst viele Tier-, Pflanzen- und Pilzarten zu finden. Bis Samstagnachmittag konnten 1.383 Arten nachgewiesen werden!

Am Freitag ab 20 Uhr ging es auf 4 verschiedenen Routen zu Nachtwanderungen mit Fledermaus-Sichtungen und Leuchttürmen, wo diverse nachtaktive Insekten, v.a. Nachtfalter beobachtet werden konnten. Die Fledermäuse so nah betrachten zu können, war ein wunderbares Erlebnis für Alle!

Am Samstag, 3. Juni fand das Familienfest am Standort der HBLA für Wein- Und Obstbau in der Agnesstr. statt, wo in zahlreichen Ständen Wissen anschaulich vermittelt wurde, ein tolles Kinderprogramm mit Basteln, Kinderschminken und Rätselralley geboten wurde und auch viele Partnerbetriebe des Biosphärenpark Wienerwald mit lokalen Köstlichkeiten für das leibliche Wohl sorgten.

Der Naturtschutzbund Klosterneuburg war gemeinsam mit dem Naturschutzbund NÖ mit einem Stand vertreten und erfreute sich reger Nachfrage. Vielen Dank an unsere liebe Engagierten: Johanna und Elisabeth!

 

Wiesenumbruch am Buchberg

Anfang März wurden zwei Wiesen an der Langegasse (nahe des Naturdenkmal Wild-Birnbaum) am Buchberg umgeackert, wenige Tage später geeggt.

Wie sich herausstellte, gehören beide der Stadtgemeinde Klosterneubrg, die sie an dei HBLA für Wein- und Obstbau verpachtete.

Diese ca. 2 ha große artenreiche Wiese (mit Riemenzunge) im Europaschutzgebiet „Wienerwald-Thermenregion“, in der Pflegezone des Biosphärenpark Wienerwald, im Besitz der Stadtgemeinde, gepachtet von der HBLA für Wein- und Obstbau, wurde umgebrochen, um dort Weinreben auszusetzen. Bei Anzeige des Umbruchs bei der zuständigen Behörde, betonte der Sachverständige, dass es zu keinem Verlust eines FFH-Schutzgutes gekommen sei, weil sich ja die Samen nach wie vor im Boden befinden würden und sich nach einiger Zeit die ursprüngliche Wiese unter den Weinstöcken wieder einstellen werde. Wie soll das trotz aller „Pflege-Maßnahmen“ im Weinbau (Herbizid- und Insektizideinsatz, maschinelle Bearbeitung usw.) gehen?

Das Unverständnis und die geringe Wertschätzung der EU-Schutzgüter in der Kulturlandschaft Klosterneuburgs ist auch deshalb sehr schmerzlich, da am 2. und 3. Juni 2023 der „Tag der Artenvielfalt“ des Biosphärenpark Wienerwald in Klosterneuburg gefeiert werden soll.

Die Gefährdung  heimischer, wildwachsender Orchideen ist hoch und vielgestaltig. Große, attraktive Arten wie z.B. der Frauenschuh, werden immer wieder ausgegraben (und gehen dann im privaten Garten zugrunde, weil die speziellen Wuchsbedingungen nicht nachahmbar sind). In Klosterenuburg sind sämtliche Frauenschuh-Bestände bereits verloren gegangen. Orchideen auf extensiv bewirtschafteten Wiesen verschwinden, sobald die Wiesen gedüngt, zu oft oder zum falschen Zeitpunkt gemäht oder gar (forst)gemulcht werden. Oder … wenn sie umgebrochen werden, um sie als Weingärten oder Äcker zu nutzen.

 

Im April wurden von der Weinbauschule bereits die Reihen abgesteckt, aber noch nichts ausgepflanzt, da die Umweltanwaltschaft NÖ interveniert hat.

Noch könnte sich die Wiese wieder entwickeln, zwischen den Rebzeilen sicher nicht.

Das Verfahren, die Einsprüche sind im Laufen…