Stadtwald – Durchforstung mit Maß und Ziel????

Stellungnahme zur Bewirtschaftung der Wälder im Gemeindebesitz

(anlässlich der Veröffentlichung im Amtsblatt „Der Gemeindewald wird verjüngt und vitalisiert“ sowie des TO Pkt. 17 der Gemeinderatssitzung vom 30.9.2016: ad Bewirtschaftungskonzept  f. d. Waldbesitz i. Eigentum der Stadtgemeinde Klbg (Vorlage: GA II/5/0189/2016))

         (In der Sitzung der OG Klbg. des Naturschutzbund NÖ vom 29.9.2016 wurde die OG-Leiterin zu folgender Stellungnahme bemächtigt:)

 

Dringender Appell an alle Entscheidungsträger, die Klosterneuburg als Teil des Biosphärenparks Wienerwald, die Natura 2000-Gebiete und die „Positionierung unserer Stadt als Naturstadt“ (Zitat: Bgm. Schmuckenschlager im Vorwort des Amtsblattes Ausgabe 07/2016 als Pkt. 8 der 10 hervorzuhebenden Zukunftsprojekte) ernst nehmen!

Wir ersuchen dringend, die Bewirtschaftungsziele und geplanten Vorhaben in den gemeindeeigenen Wäldern aus folgenden Gründen zu überdenken:

  1. Da sich in den Stadtwäldern höchstwahrscheinlich um prioritäre Lebensraumtypen und –arten der FFH-Richtlinie und somit hochrangige Schutzgüter handelt, muss von der Notwendigkeit einer Naturverträglichkeitsprüfung bei den geplanten Eingriffen ausgegangen werden.
  2. Durch das das Fehlen unabhängiger naturschutzfachlicher Beurteilungen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Schutzgüter durch die kolportierten Nutzungspläne und darin vorgesehenen Maßnahmen schweren Schaden erleiden werden.
  3. In den geplanten Vorhaben wird der Holznutzung gegenüber der Erholungs- und Naturschutzfunktion offenbar der Vorrang gegeben, obwohl dies in offensichtlichem Widerspruch zu den Zielen eines Biosphärenparks und Natura2000-Gebietes steht.
  4. Die kolportierten Maßnahmen erscheinen widersprüchlich, da einerseits von „Waldpflege“ (Läuterung und Durchforstung) die Rede ist, andererseits aber auch „Nutzung“ durch die Entnahme hiebsreifer Altbäume vorgesehen zu sein scheint.
  5. Wirtschaftliche Nutzung von Altbäumen steht jedoch in klarem Widerspruch zu Biodiversitätszielen, da Alt- und Totholzbeständen eine überragende Bedeutung zur Sicherung und Förderung der biologischen Vielfalt in Wäldern
  6. Alarmiert hat uns auch das Gerücht, dass bei etwaigen Neuaufforstungen Energieholzplantagen entstehen könnte. Diese Maßnahme ist strikt abzulehnen, da es mit den Zielen des BPWW und des Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 nicht vereinbar ist!
  7. Einer „Naturstadt“  würde es gut anstehen, die  gezielte Ausweisung von Naturwaldreservaten mit erheblichem Anteil von Alt- und Totholzbeständen  zur Förderung der Biodiversität im Wald zu betreiben, um so ein Beispiel für private Waldbesitzer zu geben. Öffentlicher Waldbesitz hat hier eine besondere Verantwortung wahrzunehmen, in dem eine besonders sorgfältige Abwägung der Interessen vorzunehmen ist.

 

 

In unserer Ortsgruppe des Naturschutzbund NÖ versammelt sich ein hohes Maß an naturschutzfachlicher Kompetenz. Wir nehmen mit Enttäuschung zur Kenntnis, dass trotz mehrmaliger Angebote auf dieses Fachwissen nicht zurückgegriffen wird und wir dem Amtsblatt entnehmen müssen, wie in Zukunft mit unser aller Wälder umgegangenen werden soll. Wir sind nach wie vor jederzeit gerne zur Zusammenarbeit bereit und hoffen, dass die Entscheidungsträger unserer Stadt Klosterneuburg der Stadtbevölkerung der Gemeindewald nicht – wie im Amtsblatt passiert – als überaltet und dringend pflegebedürftig dargestellt wird. Es ist dies die Diktion eines Wirtschaftsbetriebes und nicht jene einer Stadt, die den Wald im Gemeindebesitz bestmöglich zum Wohle der Bevölkerung zu verwalten hat und sich als Naturstadt positionieren möchte.

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